Die Technischen Regeln (TRGS) 521 dienen dem Schutz von Personen, beschreiben Schutzmaßnahmen und vermitteln Kenntnisse im Umgang mit alter Mineralwolle. Diese bis 1996 hergestellten Materialien bzw. Dämmstoffe, bezeichnet man als alte Mineralwollen, bei denen krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Faserstäube freigesetzt werden. Ab Juni 2000 existiert ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für die alten Mineralwollen.
Künstliche Mineralfasern die ab 1996 hergestellt wurden und die die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang IV Nr. 22 erfüllen, werden als neue Mineralwollen bezeichnet.
Unser eintägiger Grundlehrgang vermittelt Arbeitgebern, Beschäftigten sowie beteiligten Personen die notwendige Sachkunde im Umgang mit diesen alten Mineralwollen.
Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Personen die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit alter Mineralwolle, bei denen krebserzeugende Fasern/Faserstäube freigesetzt werden, umgehen.
Wir stellen eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Grundlehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen
enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
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