Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D27 verpflichtet Unternehmen, die Fahrer von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler) beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Gabelstapler-Fahrschulung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem eintägigen Basis-Seminar bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 an.
Das Basis-Seminar ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Alle Mitarbeiter, für die eine betriebliche Nutzung von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler) vorgesehen ist.
Wir stellen eine nach BGV D27 anerkannte Bescheinigung über die Seminarteilnahme bzw. die Prüfung aus.
In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Jährliche Unterweisung gemäß BGV A1 § 4 (1)
Die von der Berufsgenossenschaft (BG) erlassene Unfallverhütungsvorschrift
BGV A1 §4 (1) verpflichtet alle Unternehmen, mindestens einmal jährlich ihre beauftragten Mitarbeiter unterweisen zu lassen. Unsere Fortbildung vermittelt diesen Personen, die bereits unser Basis-Seminar bzw. einen Staplerschein besitzen, theoretische sowie gesetzgeberische Änderungen und Ergänzungen. Innerbetriebliche Gegebenheiten werden dabei besonders berücksichtigt.
Die Fortbildung ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Unsere Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeiter, die Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) innerbetrieblich nutzen und von Seiten ihres Unternehmens eine jährliche Unterweisung benötigen.
Wir stellen einen nach BGV A1 anerkannte Bescheinigung über die Seminarteilnahme aus.
In der Seminargebühr sind Lehrmittel und Erfrischungen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Seminar notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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