Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.32.47 vom 08.02.2021.
4-Tageseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01. Juni 2012 gelten auch wesentliche Neuerungen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln gefährlicher
Abfälle. Gemäß § 54 Abs. 1 gilt für Unternehmen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen, eine Erlaubnispflicht. Ebenfalls neu ist, dass sich die Erlaubnispflicht auch auf Händler bezieht. Weiterhin beschränkt sich die Erlaubnispflicht nicht nur auf Unternehmen die diese Tätigkeiten „gewerbsmäßig“ ausführen, sondern auch auf alle Betriebe die diese Tätigkeiten „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“ machen. Das heißt, davon sind nicht nur Unternehmen der Entsorgungsbranche betroffen, sondern alle Unternehmen, die z. B. im Rahmen einer anderen gewerblichen Tätigkeit, selbst erzeugte Abfälle befördern.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen gemäß § 54 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
über Zuverlässigkeit und die für diese Tätigkeit notwendige Sach- und Fachkunde verfügen.
Im Rahmen dieses viertägigen Grundlehrgangs erhalten Sie die notwendigen Informationen und Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen und wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Dazu erhalten Sie wichtige Informationen zu den Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Wir geben Ihnen Praxistipps, damit sie rechtssicher arbeiten können.
Hinweis: Da dieser Lehrgang inhaltlich mit unserem „Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe,
Abfallbeförderer, Abfallhändler und –makler“ identisch ist, erhalten Sie nach Abschluss des Lehrgangs auch die Bescheinigung über den Fachkundenachweis „Verantwortliche Person für Entsorgungsfachbetriebe gem. § 9 EfbV“ Seminarinfo.
Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Der Grundlehrgang richtet sich insbesondere an Inhaber oder Mitarbeiter, die für die Leitung und Beaufsichtigung von im Sinne des § 54 KrWG anzeigepflichtigen Betrieben verantwortlich
sind.
Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Staatlich anerkannte Fortbildungslehrgänge gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.34.47 vom 08.02.2021
Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Dies gilt auch für verantwortliche Personen die mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln.
Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet.
Im Rahmen dieser zweitägigen Veranstaltung liegt das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen. Dabei spielt auch die Umsetzung von Änderungen im Betrieb eine wichtige Rolle.
Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Der Fortbildungslehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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