Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.38.47 vom 08.02.2021.
Der Lehrgang ist behördlich anerkannt durch das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum vom 02.02.2018.
Eine Pflicht zur Bestellung von betriebsangehörigen Abfallbeauftragten haben:
Eine zuständige Behörde kann anordnen, dass mehrere Abfallbeauftragte zu bestellen sind. Die Anzahl der Abfallbeauftragten ist so zu bemessen, dass die in § 60 Abs. 1 des KrWG festgelegten Aufgaben sichergestellt werden.
Um als Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden zu können muss man die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen können. Neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation ist zum Nachweis der Fachkunde auch der Besuch eines Grundlehrgangs und die regelmäßige Fortbildung erforderlich.
Die in § 60 KrWG festgelegten Aufgaben des BbfA erfordern ein fundiertes Fachwissen des umfangreichen abfall- und umweltrechtlichen Regelwerks und die Fähigkeit dieses Wissen in der betrieblichen Praxis sicher umzusetzen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung vermitteln wir Ihnen alle dazu grundlegend notwendigen Kenntnisse. Diese Kenntnisse sind für den BbfA wie auch für den Betrieb zur Minimierung der Haftungs- und Strafrechtsrisiken unerlässlich. Unsere Referenten kommen aus der Praxis und vermitteln Ihnen wertvolle Hilfen aus ihrer langjährigen Erfahrungen, auch im Umgang mit den Behörden. Die praktische Anleitung bildet einen weiteren wesentlichen
Aspekt des 5-tägigen Grundlehrgangs.
Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Dieser Grundlehrgang richtet sich an alle die zukünftig in einem Unternehmen als Abfallbeauftragte bestellt werden sollen und dafür den Fachkundenachweis benötigen, sowie an Interessierte die sich einen umfassenden Überblick über das Abfallrecht, tangierende Rechtsgebiete und sonstige Belange der Abfallwirtschaft verschaffen wollen.
Die ersten 4 Seminartage sind mit dem behördlich anerkannten Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde für den Entsorgungsfachbetrieb und Abfallbeförderer identisch. Daher erhalten die Teilnehmer nach Abschluß des Lehrgangs zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber die Fachkundenachweise:
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Für Teilnehmer des Grundlehrgangs gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV besteht durch Besuch des Ergänzungslehrgangs die Möglichkeit die notwendige Fachkunde gemäß § 60 KrWG zur Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall zu erlangen. Die vorherige Teilnahme am Grundlehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV ist zwingend erforderlich.
Dieser Ergänzungslehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Zusätzliche Inhalte zum Grundlehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sind:
Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Ergänzungslehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.40.47 vom 08.02.2021
Der Lehrgang ist behördlich anerkannt durch das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum vom 02.02.2018.
Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Dies gilt auch für verantwortliche Personen die mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln.
Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet.
Im Rahmen dieser zweitägigen Veranstaltung liegt das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen. Dabei spielt auch die Umsetzung von Änderungen im Betrieb eine wichtige Rolle.
Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Der Fortbildungslehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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