Laut Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit 2 Mitarbeitern. Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach den TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen
sie ebenfalls über einen Fachkundenachweis verfügen.
Die für eine Schadstoffsammelstelle benötigte „Fachkraft“ muss einen Ersthelferkurs absolviert haben und eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant besitzen. Darüber hinaus muss die „Fachkraft“ auch unser Seminar für „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) nachweisen. Gerne bieten wir Ihnen dieses Baisis-Seminar als Online-Training an Trainingsinfo.
Es wird ein Teilnahme-Zertifikat ausgestellt.
Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Beginn des Online-Trainings zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Der Schwerpunkt unserer Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dem eintägigen Online-Training bzw. der Fortbildung
zum „Erwerb von Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren
transparenter dar und es lassen sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu dieser Thematik gebracht.
Es wird ein Teilnahme-Zertifikat ausgestellt.
Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Beginn des Online-Trainings zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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