Online-Training zum Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01. Juni 2012 gelten auch wesentliche Neuerungen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln „nicht gefährlicher Abfälle“. Gemäß § 53 Abs. 1 gilt für Unternehmen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen, eine Anzeigepflicht. Dies gilt neu auch für ungefährliche Abfälle zur Verwertung. Ebenfalls neu ist, dass sich die Anzeigepflicht auch auf Händler bezieht. Weiterhin beschränkt sich die Anzeigepflicht nicht nur auf Unternehmen die diese Tätigkeiten „gewerbsmäßig“ ausführen, sondern auch auf alle Betriebe die diese Tätigkeiten „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“ machen. Das heißt, davon sind nicht nur Unternehmen der Entsorgungsbranche betroffen, sondern alle Unternehmen, die z. B. im Rahmen einer anderen gewerblichen Tätigkeit, selbst erzeugte Abfälle befördern.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen gemäß § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz über Zuverlässigkeit und die für diese Tätigkeit notwendige Sach- und Fachkunde verfügen.
Im Rahmen dieses eintägigen Grundlehrgangs erhalten Sie die notwendigen Informationen und Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen und wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Dazu erhalten Sie wichtige Informationen zu den Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen. Wir geben Ihnen Praxistipps, damit sie rechtssicher arbeiten können.
Wichtiger Hinweis: Dieser Lehrgang verleiht nicht die Fachkunde im Sinne des § 54 Abs. 1 (2.) KrWG. Bitte besuchen Sie dafür unser Online-Training „Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler“ Trainingsinfo.
Der Grundlehrgang richtet sich an Inhaber oder Mitarbeiter, die für die Leitung und Beaufsichtigung von im Sinne des § 53 KrWG anzeigepflichtigen Betrieben verantwortlich sind.
Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte.
Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Beginn des Online-Trainings zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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