In dieser Historie finden Sie alle Mitteilungen, die vor 1 1/2 Monaten in der Spalte „AKTUELLES“ veröffentlicht wurden.
Seit 1.11.2009 erscheint die Website von Gefahrgut Jäger in neuem Gewand. Ziel dieses Relaunches war es, bewährtes wie unsere Leistungen, detaillierter zu beschreiben und neue Bereiche wie z.B. unser Seminarprogramm ausführlicher aufzubereiten.
Das neue Portal schafft auch die Voraussetzung um ab Januar 2010 mit einem Online-Seminar zu beginnen. In Vorbereitung befindet sich das Online-Seminar Sonstige verantwortliche Personen Seminarinfo.
Im ADR 2009 Kapitel 2.1.3.5.5 sind wichtige Neuerungen zur Klassifizierung von Abfällen vorhanden. Wir vermitteln Ihnen diese Änderungen und Ergänzungen anschaulich und praxisnah in unserem Seminar Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen Seminarinfo.
Seit 1.11.2009 bietet Ihnen Gefahrgut Jäger einen Frachtservice für den Gefahrguttransport im See- und Luftverkehr an. Ausführliches dazu erfahren Sie im Untermenü Frachtservice.
Seit 1.2.2010 bietet Ihnen Gefahrgut Jäger zwei neue Seminare an:
Sonstige verantwortliche Personen Seminarinfo
-Neues für Gefahrgutbeauftragte Seminarinfo
Damit runden wir unser Seminarprogramm ab und bieten Ihnen wieder einen hohen Lehrstandart für Ihre teilnehmenden verantwortlichen Mitarbeiter.
Seit 1.2.2010 wirkt Gefahrgut Jäger im UAG KompetenzNetzwerk mit. Das UAG-KompetenzNetzwerk komplettieren die Ingenieurbüros BPIU Beratung + Planung im Umweltschutz Frank Even und das Sicherheitsingenieurbüro wenzel. Die Anfangsbuchstaben „UAG“ stehen für Kompetenz im Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gefahrguttransport. Weitere Infos finden Sie unter www.uag-kompetenznetzwerk.de.
Gefahrgut Jäger wird ab sofort als GEFAHRGUTJÄGER GmbH weitergeführt. Die im September 2009 beantragte Umfirmierung wurde soeben abgeschlossen. Das machte ein komplettes Update unseres Webportals notwendig, dass in der Nacht vom 4.2.2010 zum 5.2.2010 fristgemäß abgeschlossen wurde.
Für das 2. Halbjahr 2010 werden unseren Kunden folgende zwei neue Seminare zur Verfügung stehen:
- Ladungssicherheit für Verlader, Fahrer und Beförderer
- Der Gabelstablerfahrer (Gabelstaplerprüfung)
Damit tragen wir den vielen Anfragen zu diesem Thema Rechnung und erhöhen unseren Lehrstandart für Sie und Ihre teilnehmenden verantwortlichen Mitarbeiter.
Für das 2. Halbjahr 2010 werden wir für unsere Kunden das Seminar:
- Der Kranfüher (für Portal-und Brückenkrane)
mit in unser Lehrprogramm aufnehmen. Die Informationen stehen in Kürze hier im Internet für Sie bereit.
Seit 1.4.2010 bietet Ihnen die GEFAHRGUTJÄGER GmbH für das 2. Halbjahr 2010 drei neue Seminare an:
- Der Gabelstaplerfahrer Seminarinfo
- Der Kranführer Seminarinfo
- Ladungssicherung für Verlader, Fahrer und Beförderer Seminarinfo
Damit erweitern wir für Ihre teilnehmenden und verantwortlichen Mitarbeiter deutlich unser Seminarprogramm.
Die neue ADR 2011 ist in Vorbereitung. Es sind Änderungen im Bereich der Klassifizierung von Abfällen und der Mengenbegrenzungen (Limited Quantities) u.v.m. zu erwarten.
Seit 1.7.2010 wirkt das Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) mit Sitz in Iserlohn im UAG-KompetenzNetzwerk mit. Das Leistungsportfolio des UAG-Kompetenz-Netzwerks reicht jetzt von Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Gefahrguttransport bis hin zu Umwelttechnik und Umweltrecht. Die Bereiche Umwelttechnik und Umweltrecht werden vom IFEU-Institut betreut. Weitere Infos finden Sie unter www.uag-kompetenznetzwerk.de.
Seit Juli sind wir das 100. ordentliche Mitglied in dem Wirtschaftsförderungszentrum Ruhr für Entsorgungs- und Verwertungstechnik e. V. (WFZruhr). Das WFZruhr versteht sich als ein Kompetenz-Netzwerk aus öffentlichen und privaten Unternehmen der Kreislaufwirtschaft. Weitere Infos finden Sie unter www.wfz-ruhr.de.
Für das 2. Halbjahr 2010 werden unseren Kunden folgende zwei neue Seminare zur Verfügung stehen:
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Gefahrgutrecht für Auditoren, Zertifizierer und Verantwortliche in zu zertifizierenden Unternehmen nach DIN ISO 14001
Damit tragen wir den vielen Anfragen zu diesen Themen Rechnung und erhöhen unseren Lehrstandart für Sie und Ihre teilnehmenden verantwortlichen Mitarbeiter.
Seit 8.8.2010 bietet Ihnen die GEFAHRGUTJÄGER GmbH noch für das 2. Halbjahr 2010 zwei neue Seminare an:
- Lagerung von Stoffen, Materialien und Abfällen mit Gefahrenpotenzial Seminarinfo
- Gefahrgutrecht für Auditoren, Zertifizierer und Verantwortliche in zu zertifizierenden Unternehmen Seminarinfo
Damit erweitern wir noch in diesem Jahr für Ihre verantwortlichen Mitarbeiter unser praxisbezogenes Seminarprogramm.
Durch den Artikel „Schulungs-Aus für Beauftragte Personen“ von RA Ullrich Mann in der Fachzeitschrift „dergefahrgutbeauftragte“, aktuelle Ausgabe 08 2010, entsteht starker Diskussionsbedarf. Wir möchten unseren Kunden und ggf. Lesern dieser Zeitschrift folgendes dazu mitteilen:
Wir sind Mitglied des BDE und dessen Arbeitskreis sowie stellvertretendes Mitglied in zwei Arbeitskreisen des BMVBS. Die Thematik ist bekannt und die in dem Artikel aufgezählten Punkte wurden umfassend besprochen. Es entfällt deshalb aus unserer Sicht mit Nichten die Vorgabe zur Schulung für „Beauftragte Personen“! Es wurden lediglich die bereits z.B. im Kap. 1.3 des ADR und bei anderen Verkehrsträgern vorhandene Vorgabe zur Unterweisung von „Beauftragten Personen“ nun aufgrund der Doppelung zum § 6 GbV gestrichen. Zu beründen ist dies, da die GbV älter als die Formulierungen des ADR sind. Zudem sind die Veränderungen noch gar nicht offiziell veröffentlicht worden. Im ADR 2011 soll die Vorgabe zur Unterweisung von „an der Beförderung beteiligten Personen“, dazu gehören nach wie vor ggf. Betriebsleiter oder andere in Gefahrgutprozesse eingebundene Personen, sogar u.a. bezüglich der Dokumentation erweitert werden. Damit verbunden sind auch die bekannten Definitionen der beauftragten Personen über § 9 OwiG i.v.m. § 30 OwiG und § 130 OwiG weiter vorhanden. Die Paragraphen 328, 330 StGB, § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 GGVSEB beinhalten aus unserer Sicht weitere gesetzgeberische Elemente, warum eine Unterweisung von „an der Beförderung beteiligten Personen“ auch in Zukunft erforderlich ist. Verstärkt wird dieses noch durch die Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen in § 4 BGV A1 (Grundsätze der Prävention), Unterweisung der Versicherten, Zitat:
„(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.“ Zitatende.
Dazu gehört selbstverständlich auch das Gefahrgutrecht. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass sogar zwingend eine jährliche Schulung erfolgen muss, wenn der Unternehmer gesetzeskonform und auf dem Stand der Technik sein will bzw. sollte. Das wurde uns auf Anfrage auch von amtl. Seite bestätigt! Auf Wunsch geben wir Ihnen dazu weitere Informationen.
Wir werden die Kontroverse weiter verfolgen und unsere Kunden an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Das neue Seminarprogramm für das erste und zweite Halbjahr 2011 ist online. Sie können sich die PDF-Seminarübersicht 2011 herunterladen. In den einzelnen Seminaren finden Sie auch die jeweiligen PDF-Flyer für eine Teilnahmebestätigung.
Wir geben eine Terminänderung in 2010 für das Seminar Lagerung von Stoffen, Materialien und Abfällen mit Gefahrenpotential bekannt. Der ursprüngliche Termin vom 22. Oktober 2010 wird auf den 5. November 2010 verschoben. Wir bitten alle Intessenten um Verständnis.
Ab Januar 2011 treten Neuerungen in der GGVSEB und dem ADR beim Transport von Gefahrgütern und Abfällen als Gefahrgut ein. Ob ein Stoff, gefährlicher Abfall, Gemisch oder eine Lösung gemäß Kap. 5.2.1.8.3 des ADR für die Klassen 1-9 als umweltgefährdent (Gewässer) einzustufen und zu kennzeichnen ist, legen folgende zusätzliche Kriterien fest:
- akute Toxizität für Daphnien
- akute Toxizität für Fische
- Hemmung des Wachstums von Algen
- biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulationspotenzial
Nach Einschätzung des BDE-Arbeitskreises Gefahrgut müssen folgende Stoffe nach GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) als wassergefährdend (Kennzeichen „N“) eingestuft werden:
- Ölhaltige Betriebsmittel sowie Synthetik- und Spezialöle
- Öl- und Benzinabscheider, welche Dieselkraftstoffe enthalten
- Emulsionen (z. B. Schleifemulsionen)
- Fixierer und Entwickler
Nach der Übergangsvorschrift 1.6.1.19 des ADR sind Stoffe, die bisher nicht klassifiziert wurden, aber den Risiko-Sätzen 50 oder 51 unterliegen, aktuell kein Gefahrgut und brauchen auch vor dem 01.01.2014 nicht als Gefahrgut transportiert werden.
Stoffe, die bereits jetzt nach Klassen 1 - 9 klassifiziert und zusätzlich als umweltgefährdend eingestuft wurden, müssen ab 01.01.2011 beim Transport auch mit dem Zusatzzeichen „umweltgefährdend“ gekennzeichnet werden. Das muss auch im Beförderungspapier mit dem Vermerk „umweltgefährdend“ dokumentiert werden. Es besteht jedoch hier eine Übergangsfrist bis 30.06.2011.
Der BDE empfielt sich an der aktuellen Leitlinie des VCI „zur Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgutvorschriften“ zu orientieren.
Mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema bieten wir in unserem Basis-Seminar Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen nach Gefahrgutrecht Seminarinfo an.
…und ein erfolgreiches Jahr 2011 wünscht unseren Kunden in Nah und Fern das Team der GEFAHRGUTJÄGER GmbH aus Bochum. Wir möchten uns besonders für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und hoffen Ihre Erwartungen auch im kommenden Jahr zu übertreffen.
Für das 1. Halbjahr 2011 fügen wir unserem Seminarprogramm folgende neue Seminare hinzu:
- Der Betriebsbeauftragte
- Fachkunde nach EfbV
- Sachkundeerwerb nach TRGS 519
- Sachkundeerwerb nach TRGS 517
Damit tragen wir den vielen Anfragen unserer Kunden zu diesen Themen Rechnung und erhöhen unseren Lehrstandart für Sie und Ihre teilnehmenden verantwortlichen Mitarbeiter.
Relevante Rechtsquellen:
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Gefahrgutrecht
- Bundesrecht
Anwendungsbereich:
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und auf allen schiffbaren Binnengewässern beteiligt sind.
Inhalt:
Mit dieser Änderungsverordnung werden die zum 01.01.2011 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen sowie daraus resultierende Änderungen, insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten, in Kraft
gesetzt.
Der Absender wird verpflichtet, den Beförderer über die Bruttomasse der in begrenzten Mengen beförderten gefährlichen Güter (Abschnitt 3.4.12 ADR/RID/ADN) in nachweisbarer Form zu informieren. Aufgenommen wird auch die Pflicht für den Absender (und den Beförderer) zur Aufbewahrung des Beförderungspapiers für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten (Unterabschnitt 5.4.4.1 ADR/RID/ADN). Als Fristbeginn wird das Ende der Beförderung festgelegt.
Die Pflichten des Empfängers werden an die überarbeiteten Pflichten gemäß ADR/RID/ADN 2011 angepasst. Pflichten nach Abschluss der Entladung werden gestrichen, weil sie jetzt bei dem Entlader geregelt sind.
Die im ADR/RID/ADN ab 2011 neu eingeführten Pflichten des Entladers werden für alle drei Verkehrsträger in die GGVSEB übernommen (siehe § 23 a).
Wie im ADR/RID/ADN 2011 gilt auch für die GGVSEB eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30.06.2011.
Daneben sind eine Reihe von redaktionellen (sprachlichen) Änderungen an einzelnen Vorschriften vorgenommen worden.
Fundstelle: BGBl. I Nr. 9 vom 11.03.2011, S. 347
Der Begriff des „Entladers“ wurde im Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 2011 neu eingeführt. Gleichzeitig wurden dem „Entlader“ auch zahlreiche Pflichten zugeordnet, die bisher dem „Empfänger“ zugeordnet waren und die in Deutschland durch den § 23a der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) gesetzlich verankert sind.
Der ADR 2011 und die GGVSEB sind ab dem 1.Juli 2011, also gleichzeitig anzuwenden.
Betrachtet man den bisherigen praktischen Ablauf bei Empfängern von gefährlichen Gütern, haben diese Unternehmen auch schon in der Vergangenheit Pflichten eines „Entladers“ wahrgenommen. Dieses dürfte auch in der Zukunft weiterhin Bestand haben. Diese Empfänger-Unternehmen waren jedoch bislang hinsichtlich § 1b der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) von der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten befreit. Durch die Übernahme von Enladerpflichten jedoch, müssen sie einen Gefahrgutbeauftragten verpflichtend bestellen, wenn die sonstigen mengentechnischen Befreiungen aus der GbV nichts anderes besagen.
Gültigkeit besitzt diese Regelung ab 1. September 2011 mit Inkrafttreten der neuen GbV bzw. der 1. Juli 2011 mit Inkrafttreten der GGVSEB und des ADR 2011.
Die zugehörigen Auslegungshinweise stehen vom Gesetzgeber noch aus.
Wir empfehlen allen betroffenen Empfänger-Unternehmen sich dringend mit diesen neuen gesetzlichen Vorgaben zu beschäftigen und uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und umfangreich.
GEFAHRGUTJÄGER wurde als Wort-/Bild-Marke am 1.8.2011 unter der Registernummer 30 2011 032 314 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) aufgenommen. Unsere Kunden erkennen unsere Marke an dem neuen bzw. erweiterten Logo. Dort wird hinter GEFAHRGUTJÄGER vermehrt ein ® zu finden sein.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen beteiligt sind, mussten in der Vergangenheit nach den Vorgaben der GbV schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Bestellungspflicht entfällt ab dem 1.9.2011, jedoch bleibt die Kontrollpflicht bzw. Überwachung für den Unternehmer weiterhin bestehen.
Unser optionales Zusatzmodul „Luftverkehr“ zum Basis-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte bietet zukünftigen Gefahrgutbeauftragten die Möglichkeit wichtige Informationen zur Überwachung beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr im Anschluss an das Basis-Seminar Der Gefahrgutbeauftragte (Allgemeiner Teil mit Straßenverkehr) zu erhalten.
Wir geben zusätzliche Termine für das Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) für den Seminarstandort Fröndenberg (Ardyerstr. 27, 58730 Fröndenberg, Anfahrt) bekannt.
Basis-Seminar für Stückguttransporte
17. September 2011 (1. Tag)
15. Oktober 2011 (2. Tag)
5. November (3. halber Tag, vormittags)
Aufbau-Seminar für Tanktransporte (optional und anschließend)
5. November 2011 (1. halber Tag, nachmittags)
19. November (2. Tag)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Wir geben weitere zusätzliche Termine für das Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) für den Seminarstandort Fröndenberg (Ardeyerstr. 27, 58730 Fröndenberg, Anfahrt) bekannt.
Basis-Seminar für Stückgut/Schüttgut
5. Dezember 2011 (1. Tag, 17:00 - 21:00 Uhr)
6. Dezember 2011 (2. Tag, 17:00 - 21:00 Uhr)
7. Dezember 2011 (3. Tag, 17:00 - 21:00 Uhr)
8. Dezember 2011 (4. Tag, 17:00 - 21:00 Uhr)
12. Dezember 2011 (5. Tag, 15:00 bis 17:00 Uhr incl. IHK-Prüfung)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Alle Termine, Preise und die Anmeldung zu unseren Seminaren für 2012 finden Sie in dem Seminarprogramm 2012.
Für alle Seminare stehen jetzt auch die neuen Flyer als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Darin finden Sie die Termine, Preise und ein Anmeldeformular. Hier eine Linkübersicht zu den Seminaren für 2012:
Wünscht unseren Kunden das Team der GEFAHRGUTJÄGER GmbH aus Bochum. Wir
bedanken uns für die zurückliegende vertrauensvolle Zusammenarbeit und hoffen auch im kommenden Jahr Ihre Erwartungen zu übertreffen.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Max-Planck-Str. 19, 58638 Iserlohn, Anfahrt) finden die Basis-Seminare „Der Gefahrgutbeauftragte“ für:
Straßenverkehr (3 Tage)
20. März 2012 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
21. März 2012 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
22. März 2012 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Schienenverkehr (+ 1 Tag)
23. März 2012 (4. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Binnenschifffahrt (+ 1 Tag)
26. März 2012 (5. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Seeverkehr (+ 1 Tag)
27. März 2012 (6. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Luftverkehr (1 Tag)
28. März 2012 (1 Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
alle statt! Wichtige Informationen und die Anmeldung zu den Verkehrsträgern Straße, Schiene, See und Binnenschifffahrt finden Sie hier und für den Luftverkehr hier.
Es sind noch Plätze frei!
Die nachfolgenden Seminarteile zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) werden innerhalb des Seminarstandortes Iserlohn von der Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn auf das Hegestück 20, 58640 Iserlohn Anfahrt verlegt und es finden folgende Terminverschiebungen statt:
Basis-Seminar für Stückguttransporte (2 1/2 Tage)
vom 2. Juli 2012 auf den 16. Juli 2012 (1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
vom 3. Juli 2012 auf den 17. Juli 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
vom 4. Juli 2012 auf den 18. Juli 2012 (3. Tag vormittags, 9:00 - 13:00 Uhr)
Aufbau-Seminar für Tanktransporte (1 1/2 Tage)
vom 4. Juli 2012 auf den 18. Juli 2012 (1. Tag nachmittags, 13:00 - 17:00 Uhr)
vom 5. Juli 2012 auf den 19. Juli 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn, Anfahrt) finden Terminverschiebungen zum Seminar „Der Gefahrgutbeauftragte“ des folgenden Seminarteils statt:
Fortbildung (2 Tage, 8:30 - 17:00)
vom 25. Juni 2012 auf den 3. Juli 2012 und
vom 26. Juni 2012 auf den 4. Juli 2012
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn, Anfahrt) finden Terminverschiebungen zum Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OwiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) folgender Seminarteile statt:
Basiskurs (1 Tag, 8:30 - 17:00)
vom 27. Juni 2012 auf den 18. Juni 2012
Aufbaukurs (1 Tag, 8:30 - 17:00)
vom 29. Juni 2012 auf den 8. Juni 2012
Fortbildung (1 Tag, 8:30 - 17:00)
vom 28. Juni 2012 auf den 15. Juni 2012
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn, Anfahrt) finden Terminverschiebungen zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR_Fahrer) des folgenden Seminarteils statt:
Fortbildung (2 Tage, 9:00 - 17:00)
vom 14. Mai 2012 auf den 25. Mai 2012 und
vom 15. Mai 2012 auf den 26. Mai 2012
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Basiskurs (3 Tage)
30. Mai 2012 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
31. Mai 2012 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
1. Juni 2012 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt. Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) finden zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) folgende Seminarteile zusätzlich statt:
Basis-Seminar für Stückguttransporte (2 1/2 Tage)
25. April 2012 (1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
26. April 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
27. April 2012 (3. Tag vormittags, 9:00 - 13:00 Uhr)
Aufbau-Seminar für Tanktransporte (1 1/2 Tage)
27. April 2012 (1. Tag nachmittags, 13:00 - 17:00 Uhr)
28. April 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Fortbildung für Tanktransporte (2 Tage)
14. Mai 2012 (1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
15. Mai 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Südlohn (Eichendorffstraße 62, 46354 Südlohn, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002“ (ADR-Fahrer) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basiskurs (1 Tag)
24. Mai 2012 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn, Anfahrt) findet eine Terminverschiebung zum Seminar „Neues für Gefahrgutbeauftragte“ folgender Seminarteile statt:
Basiskurs (1 Tag, 8:30 - 17:00)
vom 24. Mai 2012 auf den 11. Mai 2012
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für das 2. Halbjahr 2012 bietet Ihnen die GEFAHRGUTJÄGER GmbH noch zwei neue Lehrgänge für Betriebsbeauftragte für Abfall an:
- Grundlehrgang: Der Betriebsbeauftragte für Abfall Seminarinfo
- Fortbildungslehrgang: Neues für Betriebsbeauftragte für Abfall/Abfallbeauftragte Seminarinfo
Der Fortbildungslehrgang befasst sich mit Neuerungen zum KrWG.
Der Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang sind auch als Inhouse-Veranstaltungen möglich.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet noch für das 2. Halbjahr 2012 zwei neue Lehrgänge für Entsorgungsfachbetriebe an:
- Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler Seminarinfo
- Fortbildungslehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler Seminarinfo
Damit erweitern wir noch in diesem Jahr unser Seminarprogramm für die verantwortlichen Personen in Ihrem Betrieb.
Der Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang sind auch als Inhouse-Veranstaltungen möglich.
Was hat sich im ADR 2013 geändert? Hier finden Sie Seminare zu diesem aktuellen Thema:
- Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OwiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher „Beauftragte Personen“) Seminarinfo
- Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher „Sonstige verantwortliche Personen“) Seminarinfo
- Neues für Gefahrgutbeauftragte Seminarinfo
Sollten Sie Fragen zum ADR 2013 haben rufen Sie uns an.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) findet zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Fortbildung für Stückgut- und Tanktransporte (2 Tage)
19. Oktober 2012 (1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
20. Oktober 2012 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002“ folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basiskurs (1 Tag)
2. Oktober 2012 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie hier.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet noch für das 2. Halbjahr 2012 zwei neue Lehrgänge für verantwortliche Personen an:
- Grundlehrgang: Fachkunde gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von ungefährlichen Abfällen Seminarinfo
- Grundlehrgang: Fachkunde gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen Seminarinfo
Die Grundlehrgänge sind auch als Inhouse-Veranstaltungen möglich.
Welche Seminare finden wo statt? Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser neues (komplett überarbeitetes) Seminarprogramm 2013.
Möchten Sie ein Seminar Inhouse buchen rufen Sie uns an.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) finden zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer, Seminarnummer 6) folgende Seminarteile zusätzlich statt:
Basis-Seminar für Stückgut- und Tanktransport (2 1/2 Tage)
28. Januar 2013 (1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
29. Januar 2013 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
30. Januar 2013 (3. 1/2 Tag vormittags, 9:00 - 13:00 Uhr)
Aufbaukurs-Seminar für Tanktransport (1 1/2 Tage)
30. Januar 2013 (1. 1/2 Tag nachmittags, 13:00 - 17:00 Uhr)
31. Januar 2013 (2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Achtung! Dafür entfallen die o. g. Termine am Standort Neuss-Holzheim.
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) findet zum Seminar „Der Gefahrgutbeauftragte“ (Seminarnummer 3) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basis-Seminar für Straßenverkehr (3 Tage)
23. Januar 2013 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
24. Januar 2013 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
25. Januar 2013 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
…und ein erfolgreiches Jahr 2013 wünscht unseren Kunden das Team der GEFAHRGUTJÄGER GmbH aus Bochum. Wir möchten uns besonders für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und hoffen Ihre Erwartungen auch im Jahr 2013 zu übertreffen.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet in Zusammenarbeit mit der BAUER GmbH in Südlohn auch die Prüfung/Inspektion an Großpackmitteln (IBCs) an. Weitere Informationen finden Sie in einem PDF-Flyer der BAUER GmbH.
Das Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Sonstige verantwortliche Personen“) (Seminarnummer 2) am:
11.03.2013
im Seminarstandort Max-Planck-Straße 19, 58638 Iserlohn wurde auf den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) verlegt.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Fortbildung (1 Tag)
9. Juli 2013 (8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet ein Seminar „Sachkunde für Probennahme PN 2/78 K und PN 98“ am:
11. Juli 2013 (1 Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
statt. Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminar erhalten Sie auf Anfrage unter 0234 5399875.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Basiskurs (3 Tage)
15. Juni 2013 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
1. Juli 2013 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
2. Juli 2013 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Basiskurs (3 Tage)
11. September 2013 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
12. September 2013 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
13. September 2013 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basiskurs (1 Tag)
29. Juni 2013 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Fortbildung (1 Tag)
29. Juni 2013 (8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich zertifiziert. Interessierte Kunden finden auf unserer Website unter dem Qualitätssiegel bzw. 9001-Logo die Zertifikate als PDF-Dateien in den Landessprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Polnisch.
Zu unserem bereits bestehenden Basis-Seminar (Grundschulung) zum Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 bieten wir ab 2014 eine jährliche Fortbildung an. Die eintägige Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen die unser Basis-Seminar Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 besucht haben und sich über geplante Neuerungen im ADR 2015 und der BAM GGR 002 informieren wollen.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) findet zum Seminar „Der Gefahrgutbeauftragte“ (Seminarnummer 3) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basis-Seminar für Straßenverkehr (3 Tage)
23. Januar 2014 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
24. Januar 2014 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
27. Januar 2014 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Zu dem ADR-Kapitel 1.10.3.2 bieten wir ab 2014 ein neues Seminar Sicherungspläne richtig erstellen, einführen und anwenden an. Das eintägige Basis-Seminar richtet sich an Beförderer, Absender und weitere Beteiligte, die an der Beförderung gefährlicher Güter oder radioaktiven Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial beteiligt sind.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Basis-Seminar finden Sie im Seminarinfo.
Welche Seminare finden wo statt? Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser neues Seminarprogramm 2014. Darin finden Sie auch detaillierte Beschreibungen zu den Seminarinhalten.
Eine kurze informative Übersicht aller Seminare für 2014 bieten Ihnen die Seminarübersicht 2014.
Möchten Sie ein Seminar Inhouse buchen rufen Sie uns an.
Für den Seminarstandort Iserlohn (Hegestück 20, 58640 Iserlohn, Anfahrt) findet zum Seminar „Der Gefahrgutfahrer“ (ADR-Fahrer) folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Fortbildung für Stückgut- und Tanktransporte (2 Tage)
28. Februar 2014 (Freitag, 1. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
1. März 2014 (Samstag, 2. Tag, 9:00 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Ab sofort bieten wir Ihnen juristische Dienste für Unternehmen und Privatpersonen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren an. Als fachlich kompetente Ansprechpartnerin steht Ihnen Fr. Dipl.-Jur. Dorine M. Hügli (Jurist LL.B.), Tel. 0234 333856-60 zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den juristischen Dienstleistungen finden Sie hier.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen)“ folgende Seminarteile zusätzlich (gleichzeitig) statt:
Basis-Seminar und Fortbildung (1 Tag)
9. September 2014 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie im Seminarinfo.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) folgende Seminarteile noch einmal zusätzlich (gleichzeitig) statt:
Basis-Seminar / Fortbildung (1 Tag)
14. Oktober 2014 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Ausführliche Informationen zu unserem neuen Seminarprogramm 2015 finden Sie hier (PDF).
Kurze und prägnante Infos zu Seminarterminen, Seminarzeiten und Standorten finden Sie in Seminartermine 2015 (PDF).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten bei Abfallentsorgung darauf hingewiesen, dass die Bedeutung der Definition „Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben“ i. v. m. Auslegungshinweisen zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 29. Dezember 1998 (S. 17 747) vorgibt , das die Entsorgung von Abfällen nicht unter die Definition „Eigenbedarf“ subsumiert werden darf.
An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das BMVI noch heute diesen Sachverhalt bestätigt. Uns liegt ein entsprechendes Schriftstück des Ministeriums (BMVI) vom 12.5.2014 vor.
Im Zuge der aktuellen Diskussionen zum Transport von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien möchten wir unseren Kunden einen aktuellen Stand auf Grundlage der Verlautbarungen durch das Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liefern.
Bitte lesen Sie dazu unsere ausführliche PDF.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet ein zusätzliches Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen)“ mit folgendem Seminarteil statt:
Basiskurs (1 Tag)
10. Februar 2015 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie im Seminarinfo.
Wir bieten wir ab 2015 ein neues Seminar Aktuelles zu dem Thema Leuchtstoffröhren, Lithiumbatterien, Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien und leeren ungereinigten Verpackungen an. Das eintägige Basis-Seminar richtet sich an Beförderer, die am Transport von Leuchtstoffröhren, Lithiumbatterien, Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien und leeren ungereinigten Verpackungen maßgeblich beteiligt sind.
Der Seminarstandort ist Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt).
Basiskurs (1 Tag)
13. Februar 2015 (8:30 - 17:00 Uhr)
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über unser Kontaktformular an.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen“ folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basiskurs (1 Tag)
16. März 2015 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Zur Thematik „Lithiumbatterien in Elektroaltgeräten“ erscheint in Kürze eine neue Veröffentlichung. Der an dieser Stelle bereits vorher publizierte Beitrag wird von uns modifiziert.
Auf unsere Nachfrage hin, soll laut dem Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der RSEB im Mai 2015 erscheinen.
Wir bitten daher unsere Kunden auf diese Neuveröffentlichung zu warten.
Wir werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH ist anerkannter Sachverständiger (GGVSEB § 5 Abs. 4) für Gefahrgut. Wir bieten unseren Kunden folgende Leistungen dazu an:
Ab 1. Juli gilt die ADR-Änderung für 2015. Insbesondere durch den darin enthaltenen neuen Unterabschnitt 1.1.3.10 und die Aufnahme von Erläuterungen hierzu in der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien–Gefahrgut)-RSEB für 2015, ergeben sich neue Transportbedingungen für Leuchtmittel. So müssen unter anderem Gitterboxen und Rungenpaletten mit neuen Komponenten zu einer Außenverpackung ergänzt werden, damit kein Füllgut während des Transportes austritt. BernhardJäger, Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH, erklärt als Gefahrgutbeauftragter zusammen mit Herrn Martin Grünwald, Direktor Finanzen und Logistik von Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, was sich ändert und welche Bedeutungen die neuen Vorschriften für Unternehmen wie Lightcycle und dessen Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten hat.
Neu im ADR 2015 ist insbesondere der Unterabschnitt 1.1.3.10. Hiernach unterliegen Leuchtmittel (nachfolgend auch Leuchtstoffröhren genannt) aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) der Definition „Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten“. Die Grundlage hierfür bildet die enthaltene Quecksilbermenge. Danach unterliegen Leuchtmittel nicht den Vorschriften des ADR, sofern die Quecksilbermenge die festgelegte Menge, nach Kapitel 3.3Sondervorschrift 366, nicht übersteigt. Demnach sind Leuchtmittel, sowie andere Gegenstände mit Quecksilber, bei einem Gehalt von bis zu 1000 Gramm vom Gefahrgutrecht befreit. Der Gehalt an Quecksilber je Leuchtstoffröhre oder Energiesparlampe liegt in der Regel (nach Herstellerangaben) nur bei 0,001 bis 0,003 Gramm. Bei der Beförderung von Leuchtstoffröhren unter normalen Transportbedingungen muss jedoch das Quecksilber im Leuchtmittel eingeschlossen bleiben, damit die Freistellung ohne weitere Anforderungen an die Verpackung greift. Dabei sind die Höchstmengen von einem Gramm gefährlicher Güter je Leuchtmittel bzw. 30 Gramm Gefahrgut je Versandstück einzuhalten. Erfahrungsgemäß werden diese Mengengrenzen beim Einsatz der beschriebenen Außenverpackungen nicht überschritten.
„1.1.3.10 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten: Folgende Leuchtmittel unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID, vorausgesetzt, sie enthalten keine radioaktiven Stoffe und sie enthalten kein Quecksilber in größeren als den in der Sondervorschrift 366 des Kapitels 3.3 festgelegten Mengen:“
Da ein Lampenbruch während des Transportes aufgrund der Natur der Leuchtstoffröhren nicht auszuschließen ist, sind laut BMVI geeignete Verpackungen einzusetzen, die unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten der Leuchtstoffröhren oder deren fester Bestandteile (Füllgut) verhindert. Dies betrifft insbesondere gebrauchte, beschädigte oder defekte Leuchtmittel (laut 1.1.3.10 c) ADR 2015).Danach muss die Außenverpackung sicherstellen, dass bei einem einfachen Fall aus 1,20 Metern Höhekeine Füllgüter wie Lampen und feste Lampenreste aus der Umschließung austreten.
1.1.3.10 c) „gebrauchte, beschädigte oder defekte Leuchtmittel, die jeweils höchstens 1 g gefährliche Güter enthalten, mit höchstens 30 g gefährliche Güter je Versandstück, wenn sie von einer Sammelstelle oder Recyclingeinrichtung befördert werden. Die Leuchtmittel müssen in Außenverpackungen verpackt sein, die ausreichend widerstandsfähig sind, um unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten von Füllgut zu verhindern, die den allgemeinen Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.1 entsprechen und die in der Lage sind, eine Fallprüfung aus mindestens 1,2 m Höhe zu bestehen;“.
Hinzukommend sieht die bei Redaktionsschluss nur im Entwurf vorliegende RSEB 2015 weitere Details zur Außenverpackung vor. Unter einer Außenverpackung ist, nach den Erläuterungen zu 1.1.3.10 c) ADR, in diesem Entwurf eine allseitige Umschließung zu verstehen, die bei einem einfachen Fall aus 1,20 Meter Höhe festes und flüssiges Füllgut einschließen muss. Dabei sind insbesondere bei der Rungenpalette einzusetzende, starre Außenwände in Verbindung mit geeignetem Einsatz von Stretchfolie als mögliche Außenverpackung beschrieben.
„Zu Unterabschnitt 1.1.3.10 Buchstabe c ADR/RID: 1-18 Bei Beförderungen nach Unterabschnitt 1.1.3.10 Buchstabe c ADR/RID ist unter Außenverpackung eine allseitige Umschließung zu verstehen, die auch bei einem Fall aus 1,20 m Höhe in der Lage ist, das feste und flüssige Füllgut einzuschließen. Die Außenverpackung muss weder verhindern, dass bei einem Zubruchgehen von Leuchtmitteln während der Beförderung Gas austritt, noch, dass bei der Durchführung des Falltests Leuchtmittel zerstört werden. Eine Außenverpackung liegt auch dann vor,
Das Zerbrechen der Leuchtmittel oder das eventuelle Austreten gasförmiger Inhaltsstoffe muss die Verpackung beim Fall jedoch nicht verhindern. Ein Weitertransport ist bei Einhaltung der Vorgaben somit auch dann weiter möglich, wenn im Inneren der Außenverpackung Leuchtmittel während der Beförderung zerbrechen sollten und keine Füllgüter nach außen gelangen.
Diese Außenverpackung wird auch für Leuchtmittel mit Gasen der Gruppe A und O (gemäß 1.1.3.10 d) ADR) einsetzbar sein, sofern aus der Umschließung keine Splitter der Leuchtmittel austreten können (laut 1.1.3.10 d ADR/RID 1-19 RSEB 2015).
„Zu Unterabschnitt 1.1.3.10 Buchstabe d ADR/RID
„Zu Unterabschnitt 1.1.3.10 und Sondervorschrift 366 ADR/RID
Für bereits vor der Beförderung zerbrochene Leuchtmittel ergibt sich aus den neuen Regelungen, dass bei Lampenbruch auch weiterhin ein Fass aus Kunststoff (auch ohne Baumusterzulassung) mit abnehmbarem Deckel in Verbindung mit dieser Freistellung eingesetzt werden kann.
Für Unternehmen, wie das Rücknahmesystem Lightcycle, heißt dies, dass das bewährte System aus Rungenpaletten und Gitterboxen weiterhin verwendet werden kann, jedoch gemäß den neuen Vorschriften angepasst bzw. ertüchtigt werden muss. Lightcycle hat sich durch die erforderlichen Modifikationen und behördlich begleitete Prüfungen auf die neuen gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Das Unternehmen stellt den Anwendern auf Wunsch damit verbundene Prüfbestätigungen (Zertifikate) zur Verfügung. Darüber hinaus hofft Lightcycle, eine Übergangsregelung zu erwirken. Martin Grünwald, Direktor Finanzen und Logistik von Lightcycle: „Mit der geschilderten Ertüchtigung des Behältersystems arbeitet Lightcycle in Abstimmung mit Behörden und Dienstleistern darauf hin, allen an der Lampensammlung Beteiligten in ladetechnischer aber auch zeitlicher Hinsicht die erforderliche Rechtssicherheit in Bezug auf die neuen gefahrgutrechtlichen Rahmenbedingungen zu bieten.“ Nicht betroffen von den neuen Regelungen ist weiterhin die Leuchtmittelrückgabe von Privatpersonen und Haushalten an Sammelstellen, wie sie zum Beispiel durch den Einzelhandel betrieben werden (siehe Abschnitt 1.1.3.10 a) ADR 2015). Denn die Beförderung von Leuchtmitteln, die von Privatpersonen an Sammelstellen oder Recyclingeinrichtungen abgegeben werden, bleibt grundsätzlich befreit. Dazu:
Der Beitrag als PDF-Datei.
Nach der Verpackungsanweisung P 909 Absatz 3 ist eine „klare Abgrenzung zwischen großen und sonstigen Ausrüstungen nicht möglich“. Der UN-Unterausschuss TDG: Beschluss ST/SG/AC.10/C.3/92 akzeptiert, dass Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien unabhängig von ihrer Größe „unverpackt befördert werden dürfen, vorausgesetzt, die enthaltenen Zellen und Batterien werden durch das Gerät gleichwertig geschützt“.
Dies ist z. B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxpaletten gestapelt werden. Eine Verdichtung oder Umschüttung darf nicht erfolgen, da dies zur Beschädigung der enthaltenen Batterien führen kann. Für die Logistik sind nun folgende Möglichkeiten gegeben:
Der Transport in Außenverpackungen welche nicht Baumuster zugelassen sein müssen, aber der Bauart einer Verpackung entsprechen (hier sind laut Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch Big Bags - stabilisiert durch Gitterboxen - ggf. möglich).
Gitterboxen selbst gelten nicht als Außenverpackungen, sondern nur als Ladehilfsmittel.
Wir empfehlen im Einzelfall aufgrund der Begriffsdefinition „Außenverpackung“, den Einsatz als solche zu überprüfen. Der Einsatz ist möglich:
Die Außenverpackung muss bei einer empfohlenen Schrifthöhe von mind. 12 mm mit „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ gekennzeichnet sein.
Aufgrund der Sondervorschrift 636 b) und der Sondervorschrift 377, dass die übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 nicht angewendet werden müssen, sind weitere Kennzeichnungen des Transportes und damit verbundene Vorgaben nicht anzuwenden.
Der Transport kann in Containern (oder passenden Gestellen zum Zwecke der Ladungssicherung) erfolgen, wenn jede einzelne Ausrüstung mit der Kennzeichnung „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ gekennzeichnet ist (empfohlene Schrifthöhe 12 mm). Um eine unnötige Verdichtung zu vermeiden, wird von den Vertretern der Landesregierungen diese Transportvariante nur bei Elektrogroßgeräten z.B. Kühlschränken, Waschmaschinen etc. zugelassen. Der Einsatz ist möglich:
Aufgrund der Sondervorschrift 636 b) und der Sondervorschrift 377, dass die übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 nicht angewendet werden müssen, sind weitere Kennzeichnungen des Transportes und damit verbundene Vorgaben nicht anzuwenden.
Abschließend ist zu beiden Varianten ergänzend zu bemerken, dass der Verpacker Folgendes sicherzustellen hat:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Büro sehr gerne unter der Telefonnummer 0234 333856-57 zur Verfügung!
Der Beitrag als PDF-Datei.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Sicherungspläne richtig erstellen, einführen und anwenden“ folgender Seminarteil zusätzlich statt:
Basiskurs (1 Tag)
20. August 2015 (8:30 - 17:00 Uhr)
Wichtige Informationen zu dem Seminar finden Sie hier und die Anmeldung hier.
Wir teilen unseren Kunden mit, dass sich am Sonntag den 14.6.2015 gegen 21:00 Uhr auf unserem Firmengelände ein Brand ereignet hat. Der beherzte Einsatz von Anwohnern, Mitarbeitern, Passanten und der örtlichen Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern. Es entstand kein Personenschaden. Für eine Erstbekämpfung des Brandes standen ausreichend Feuerlöschmittel zur Verfügung. Die Brandursache steht z. Z. noch nicht fest. Der Sachschaden beträgt ca. 75.000 EUR. Es wird durch die Kriminalpolizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt ermittelt. Der Geschäftsbetrieb wurde vom Brand nicht betroffen, so dass wir Ihnen vollumfänglich auch weiterhin als Partner zur Verfügung stehen. Wir möchten uns bei allen Helfern herzlich bedanken und bitten um sachdienliche Hinweise.
Geschäftsführer Bernhard Jäger
Ursprünglich aus einem inhabergeführten Einzelunternehmen gestartet, vergrößerte sich GEFAHRGUTJÄGERstetigim Leistungsportfolio sowie personell.
Im Februar 2010 war es dann soweit: Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH entstand.
Von Beginn an verstand sich GEFAHRGUTJÄGER als Sachverständigenbüro. Aktuell betreut ein 12-köpfiges Team um den Geschäftsführer, Herrn Bernhard Jäger, namhafte Kunden als Gefahrgutbeauftragte und Betriebsbeauftragte für Abfall.
Im Laufe der Jahre entwickelte sich durch den hauseigenen juristischen Dienst eine kompetente Beratung z.B. bei Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Gefahrgut- und Abfallrechtlichen Themen.
Unsere aktuelle Entwicklung im Bereich des eLearning, hier stellen wir unser eigens für Sie als Kunden/Anwender entwickeltes Produkt „eLearning — Personen nach Kapitel 1.3 ADR“, zeigt, dass wir mit der Zeit gehen und für Sie „Up to Date“ bleiben!
Wir bedanken uns für das Vertrauen, dass Sie uns in der Vergangenheit entgegen gebracht haben und freuen uns schon jetzt auf die Zukunft, die wir mit Ihnen gestalten möchten!
Kurze und prägnante Infos zu Seminarterminen, Seminarzeiten und Standorten finden Sie in Seminartermine 2016 (PDF).
Wir bieten Ihnen ab sofort ein Online-Seminar „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ an. Es findet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr direkt in unserer Webseite statt!
Weitere Informationen zusammengestellt als Leseprobe (PDF).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir sind für Sie telefonisch erreichbar +49 (0)234 5399875.
Es wurde durch die „Multilaterale Vereinbarung M285“ folgende Regelung getroffen:
nach Abschnitt 1.5.1 ADR
über die Beförderung von Ausrüstungen mit Lithium-Zellen und -Batterien
(1) Abweichend von den Vorschriften des letzten Satzes in Absatz 3) der Verpackungsanweisung P909 in Unterabschnitt 4.1.4.1 dürfen Ausrüstungen, die den UN-Nummern 3090, 3091, 3480 oder 3481 zugeordnete Lithium-Zellen und -Batterien enthalten sowie zur Entsorgung oder zum Recycling befördert werden, ungeachtet ihrer Größe unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen o-der Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.
(2) Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2016 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheits-gebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Nach der Verpackungsanweisung P 909 Absatz 3 ist eine „klare Abgrenzung zwischen großen und sonstigen Ausrüstungen nicht möglich“. Der UN-Unterausschuss TDG: Beschluss ST/SG/AC.10/C.3/92 akzeptiert, dass Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien unabhängig von ihrer Größe „unverpackt befördert werden dürfen, vorausgesetzt, die enthaltenen Zellen und Batterien werden durch das Gerät gleichwertig geschützt“.
Dies ist z. B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxpaletten gestapelt werden. Eine Verdichtung oder Umschüttung darf nicht erfolgen, da dies zur Beschädigung der enthaltenen Batterien führen kann. Für die Logistik sind nun folgende Möglichkeiten gegeben:
Der Transport in Außenverpackungen welche nicht Baumuster zugelassen sein müssen, aber der Bauart einer Verpackung entsprechen (hier sind laut Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch Big Bags - stabilisiert durch Gitterboxen - ggf. möglich).
Gitterboxen selbst gelten nicht als Außenverpackungen, sondern nur als Ladehilfsmittel.
Wir empfehlen im Einzelfall aufgrund der Begriffsdefinition „Außenverpackung“, den Einsatz als solche zu überprüfen. Der Einsatz ist möglich:
Die Außenverpackung muss bei einer empfohlenen Schrifthöhe von mind. 12 mm mit „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ gekennzeichnet sein.
Aufgrund der Sondervorschrift 636 b) und der Sondervorschrift 377, dass die übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 nicht angewendet werden müssen, sind weitere Kennzeichnungen des Transportes und damit verbundene Vorgaben nicht anzuwenden.
Der Transport kann in Containern (oder passenden Gestellen zum Zwecke der Ladungssicherung) erfolgen, wenn jede einzelne Ausrüstung mit der Kennzeichnung „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ gekennzeichnet ist (empfohlene Schrifthöhe 12 mm). Um eine unnötige Verdichtung zu vermeiden, wird von den Vertretern der Landesregierungen diese Transportvariante nur bei Elektrogroßgeräten z.B. Kühlschränken, Waschmaschinen etc. zugelassen. Der Einsatz ist möglich:
Aufgrund der Sondervorschrift 636 b) und der Sondervorschrift 377, dass die übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 nicht angewendet werden müssen, sind weitere Kennzeichnungen des Transportes und damit verbundene Vorgaben nicht anzuwenden.
Abschließend ist zu beiden Varianten ergänzend zu bemerken, dass der Verpacker Folgendes sicherzustellen hat:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Büro sehr gerne unter der Telefonnummer 0234 333856-57 zur Verfügung!
Der Beitrag als PDF-Datei.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) findet zum Seminar „Erwerb von Sachkunde nach TRGS 520“ der Seminarteil:
Basiskurs (3 Tage)
11. Januar 2016 (1. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
12. Januar 2016 (2. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
13. Januar 2016 (3. Tag, 8:30 - 17:00 Uhr)
zusätzlich statt.
Wichtige Informationen und die Anmeldung zu dem Seminarteil finden Sie im Seminarinfo.
Hinweis unseres juristischen Dienstes zur Notwendigkeit der schriftlichen Bestellung von beauftragten Personen im Unternehmen. Darin werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 9 OWiG, § 14 StGB), Voraussetzungen und Haftungsverhältnisse sowie die Notwendigkeit einer schriftlichen, innerbetrieblichen Bestellung/Delegation definiert.
Ausführlichere Auskünfte u. A. in Form einer PDF erhalten unsere Kunden auf Anfrage im Rahmen unserer Serviceleistungen bei unserem Juristischen Dienst, Fr. Dr. iur. Dorine Hügli, Tel.: 0234 33358660, .
Der Bundländerfachausschuss Gefahrgut (BLFA-GG) hat auf seiner Herbstsitzung erneut diskutiert, ob die zweifache Verwendung von ASP-Behältern als Kisten oder IBC und deren Doppelcodierung weiterhin zulässig sind. Mit freundlicher Erlaubnis von Fr. Giern (BDE) finden Sie das Ergebnis in einem BDE-Info als PDF.
Sicherung von Mulden auf Absetzkippern erfolgt in einer Systemlösung Die Normen
sind abschließend und verbindlich besprochen worden. Die Veröffentlichungen erfolgen im Februar 2016. Die Normen können über den Beuth Verlag bezogen werden. Weitere BDE-Infos als PDF.
Veröffentlichungen von Beschlussfassungen des BLFA-GG werden nur auf Anfrage und auszugsweise herausgegeben. Vollständige BLFA-GG-Protokolle werden nicht veröffentlicht.
Offizielle Auszug aus dem offiziellen Protokoll des BLFA-GG II/2015: 80. BLFA-GG II/2015 am 27./28. Oktober 2015 in Magdeburg:
Dieser Auzug kann entsprechend belastbar genutzt und auch auf Behördenverlangen vorgelegt werden.
Die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien ist in Deutschland und den Hoheitsgebieten weiterer Unterzeichnerstaaten anwendbar. Die Unterzeichnerstaaten finden Sie unter www.unece.org . Die Vereinbarung finden Sie in engl. und deutscher Sprache in diesem PDF .
4-5.4 Da in der Verpackungsanweisung P 909 Absatz 3 Satz 3 eine klare Abgrenzung zwischen großen und sonstigen Ausrüstungen nicht möglich ist, hat der UN-Unterausschuss TDG mit Beschluss ST/SG/AC.10/C.3/92 vorab akzeptiert, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Lithiumbatterien unabhängig von ihrer Größe unverpackt befördert werden dürfen, vorausgesetzt. die enthaltenen Zellen und Batterien werden durch das Gerät gleichwertig geschützt. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxpaletten gestapelt werden. Eine Verdichtung oder Umschüttung darf nicht erfolgen, da dies zu einer Beschädigung der enthaltenen Zellen und Batterien führen kann.
Zitat: „…nach formaler Auslegung sind in der Tat die einzelnen Geräte bei unverpackter Beförderung als Versandstücke anzusehen. Allerdings führt dies in dem Fall der Verwendung von Gitterboxen für Elektroaltgeräte zu einer unsinnigen Kennzeichnungsanforderung, daher haben wir bereits anderen Anfragenden mitgeteilt, dass in diesem Fall die Kennzeichnung der Gitterbox ausreichend ist. Dies wurde auch den für die Überwachung der Gefahrgutvorschriften zuständigen Bundesländern mitgeteilt.
Für die nächsten Änderungen des ADR (ab 2017) ist als alternative Möglichkeit eine Kennzeichnung der Beförderungseinheit vorgesehen.“
Weitere Infos zur Thematik in der Aktuelles-Historie.
Für den Seminarstandort Bochum (Lindener Straße 100, 44879 Bochum-Linden, Anfahrt) bieten wir folgende Basis-Seminare/Workshops NEU an:
Basiskurs (1 Tag vormittags, 9:00 - 13:00 Uhr) Seminarinfo
Basiskurs (2 Tage 2 Tage, 9:00 Uhr — 17:00 Uhr) Seminarinfo
Basis-Workshop (1 Tag vormittags, 9:00 - 13:00 Uhr) Workshopinfo
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über die Anmeldeformulare (PDFs) an.
Um die sehr komplexen Rechtsauslegungen in Summe darzustellen, vermeiden wir es in dieser Formulierung, die Rechtsbezüge zu implementieren. Ausführliche Informationen finden Sie in der PDF und bei unserem Juristischen Dienst, Fr. Dr. iur. Dorine Hügli, Tel.: 0234 33358660, .
Am 20.-22.5.2016 fand im Gebäude der IHK Hagen die Landeskonferenz NRW Hagen/Ennepe-Ruhr 2016 statt. Erstmalig nahm die GEFAHRGUTJÄGER GmbH an dieser Fachmesse als Aussteller teil.
Eine ganz wichtige innerbetriebliche Frage wurde durch den Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH, Hr. Bernhard Jäger, in einem eigenen Messevortrag behandelt: wozu ein Gefahrgutbeauftragter?
Ganz besonders stolz präsentierten wir auf dieser Messe erstmalig unseren eigenen Messestand. Hier kamen Fr. Pia Polske, Hr. Bernhard Jäger (Geschäftsführer) und Hr. Matthias Diercks (Prokurist) mit Messebesuchern ins Gespräch. Sie informierten über das Dienstleistungsportfolio des Unternehmens und beantworteten auch gerne Fragen zu aktuellen Themen im Abfall- und Gefahrgutrecht.
Ein ganz besonderes Highlight war die Podiumsdiskussion mit Hr. Wolfgang Clement (früherer Bundeswirtschaftsminister, 2. v. re.) und unserem Geschäftsführer Hr. Bernhard Jäger (2. v. li.).
Für unsere Dienstleistungen, insbesondere bei der Buchung von offenen Seminaren, Inhouse-Schulungen oder Online-Seminaren (eLearning) ist ab sofort auch die Bezahlung mit einer Kreditkarte möglich.
Lithiumbatterien und –zellen (auch in Elektroaltgeräten) sind eingestuft als gefährliche Güter und verlangen bei der Sammlung, Verpackung und dem Transport einen sorgsamen Umgang gemäß dem ADR. Dieser Praxisleitfaden (PDF, Stand Juni 2016), herausgegeben vom Arbeitskreis Gefahrgut des BDE, listet die gesetzlichen Grundlagen auf, vermittelt Praxiswissen und räumt branchenspezifische Unsicherheiten aus.
Das GEFAHRGUTJÄGER Team ist ab sofort zertifiziertes Prüf- und Sachverständigen Büro für Behälter- und Containerzulassungen im Vertrag mit der SNCH (Luxemburgische Zulassungsbehörde im Gefahrgutrecht).
Bei der Notwendigkeit Verpackungen, wie z. B. Fässer, Großpackmittel oder auch Container für den Transport von Gefahrgütern (Baumusterzulassungen) zu zulassen, sind wir somit Ihr professioneller Ansprechpartner!
Darüber hinaus bieten wir Ihnen hiermit exklusiv die Wiederkehrenden Prüfungen für CSC Containern in Verbindungen mit der SNCH an.
Wir freuen uns Ihnen mit diesem exklusiven Service eine neue besondere Dienstleistung darzustellen!
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Ihr GEFAHRGUTJÄGER Team
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet für 2017 zwei neue Seminare an:
- Der Gefahrgutbeauftragte / Prüfungsvorbereitung Seminarinfo
- Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest nach Anlage 3 Seminarinfo
Ein neuer Workshop Gefahrgut / Abfall für Vertriebler Seminarinfo steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Damit erweitern wir unser praxisbezogenes Seminar- und Workshop-Programm.
Ab sofort finden Sie alle Schulungstermine für 2017 in den jeweiligen Seminaren und Workshops. Zur Anmeldung stehen Ihnen wieder die Anmeldeformulare (PDF-Dateien) zur Verfügung.
Ihr GEFAHRGUTJÄGER-Team
Das neue ADR 2017 ist auch bei uns in gebundener Form erhältlich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet für 2017 drei neue Tagesveranstaltungen bzw. Seminare an:
Alle Gebühren zzgl. aktueller MwSt.. Für eine Anmeldung benutzen Sie bitte dieses PDF-Formular.
Die neue Broschüre zur Ausnahme 20 steht ab sofort unseren Kunden als Download bzw. PDF-Datei zur Verfügung.
… ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017. Wir bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.
Ihr GEFAHRGUTJÄGER-Team
Bei den UN-Nummern 3077 und 3082 im aktuellen ADR 2017 entfällt der Tunnelbeschränkungscode (E):
ADR-Auszug als PDF
Bemerkungen dazu als PDF
Im neuen Praxisleitfaden (Stand Dezember 2016) finden Sie aktuelle Informationen zum Umgang mit Lithiumbatterien in Elektroanltgeräten (PDF).
Die neue multilaterale Vereinbarung M303 PDF wurde am 27.02.2017 auch von Österreich unterzeichnet.
Wir engagieren uns im Breitensport und unterstützen seit geraumer Zeit die Frauenfußballmannschaft „Teufelsweiber“ des ASSV Letmathe 1898 e.V. in Iserlohn.
ASSV Letmathe 1898 e.V. „Teufelsweiber“
Die nationalen Verordnungen GGVSEB und RSEB wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur den Anforderungen an das ADR 2017 angepasst.
Weitere BDE-Infos finden Sie in dieser PDF-Datei.
Der Anhang III der Richtlinie über Abfall (2008/98/EC) im Amtsblatt der EU wurde um die Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „Ökotoxisch“ erweitert.
Genaue Informationen zum Thema finden Sie in dieser PDF-Datei des BDE.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH bietet für 2018 eine neue Grundschulung an:
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir einen Gefahrgutbeauftragten und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Interesse? Auskunft dazu gibt Ihnen Hr. Diercks: Tel. +49 (0)234 58825225, .
Auszüge daraus:
Die gesamte Vereinbarung finden Sie im „Verkehrsblatt“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Heft 22-2017.
Die von Deutschland am 10. Juli 2017 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M307 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen (UN3090-3091-3480-3481), ist am 6. November 2017 von Großbritannien gegengezeichnet worden.
Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.
Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse www.unece.org abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in englischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Silvia Prinz
Bonn, den 07. November 2017 G 33/3642.40/307
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 2017, S. 955 ff
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Nach Abstimmung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder gebe ich Folgendes bekannt:
Soweit Verpackungen eine Doppelkennzeichnung als Kiste aus Stahl (4A) und als metallener IBC (11A) tragen, besteht kein öffentliches Interesse a einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit(§ 47 Absatz 1 es OWiG), wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass im Rahmen der, aktuellen Beförderung eine regelkonforme Verwendung als Kiste oder als IBC erfolgt.
Auch bei Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, zuständigen Behörden von einer Verfolgung und Ahndung einer vorhandenen Mehrfachkennzeichnung absehen:
Diese Vorgehensweise ist befristet bis zum 31. Dezember 2018.
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Helmut Rein
Bonn, den 19. Dezember 2017 G33/3642.20/2017-4
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 2018, S. 2
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Die Bekanntmachung als PDF.
Es liegt eine finale Fassung der BAM-GGR 002 vor. Genaue Infos und die Regel als PDF finden Sie unter www.bam.de.
Wir empfehlen deshalb dringend allen Verantwortlichen, an unserem Basisseminar „Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 Kursinfo“ teilzunehmen.
Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3862; 2018 I S. 131) und des IMDG-Codes, der zuletzt durch die Entschließung MSC.406(96) geändert worden ist, in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 10. November 2016 (VkBl. 2016 S. 718).
Gleichzeitig werden die Richtlinien durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Juni 2016 (VkBl. 2016 S. 458) aufgehoben.
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Schwan
Bonn, den 1. Juni 2018
G 24/3643.40/8
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 12/2018, ab S. 559
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Die Richtlinien als PDF.
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine/n Immissionsschutzbeauftragte/n.
Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Angabe der Jahresgehaltsvorstellung! Auskunft dazu gibt Ihnen Hr. Diercks: Tel. +49 (0)234 58825225, . Die Stellenausschreibung als PDF.
Die von Deutschland am 30. Mai 2018 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M314 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Stoffen der UN-Nummern 1002, 1006, 1013, 1046, 1056, 1058, 1065, 1066, 1080, 1952, 1956, 2036, 3070, 3163, 3297, 3298 und 3299 ist am 15. August 2018 vom Vereinigten Königreich gegengezeichnet worden.
Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.
Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html abgerufen werden.
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Silvia Prinz
Bonn, den 15. August 2018
G 33/3642.40/314
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 17/2018, ab S. 679
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Die Richtlinien als PDF.
Eine Mehrfach-Zulassung und Mehrfach-Markierung von Packmitteln wurde durch die UNSCETDG abschließend diskutiert und positiv entschieden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird daher die bis Dezember 2018 geltende Duldungsregelung um voraussichtlich 3 Monate verlängern.
Weitere Informationen finden Sie in der PDF des BDE).
Die UNSCETDG bestätigte die zwei-/mehrfache Nutzung von ASP-Behältern. Die erreichte Klärung des Sachverhaltes bestätigt die gängige Praxis. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird voraussichtlich die ursprünglich bis Dezember 2018 geltende Duldungsregelung verlängern, bis diese vollständig im ADR-Regelwerk aufgenommen sind.
Weitere BDE-Informationen finden Sie in der PDF).
Für den Seminarstandort Witzenhausen (Burgstraße 20, 37213 Witzenhausen/Kassel) findet zu den Seminaren
der Seminarteil Fortbildungslehrgang (2 Tage, 9:30 - 17:00 Uhr) an folgenden Terminen zusätzlich statt:
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir einen Gefahrgutbeauftragten (Stellenausschreibung) und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Stellenausschreibung).
Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Angabe der Jahresgehaltsvorstellung! Auskunft dazu gibt Ihnen Hr. Diercks: Tel. +49 (0)234 58825225, .
Im aktualisierten BDE-Praxisleitfaden zur Sammlung, Verpackung und zum Transport von Lithiumbatterien/Lithiumzellen (auch in Elektroaltgeräten) werden die
Neuerungen des ADR 2019 (gültig ab 01.01.2019) berücksichtigt. Diese sind mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2019 verpflichtend national umzusetzen.
Weitere Inforamtionen des BDE finden Sie in dieser PDF.
Bei der Aus- und Fortbildung der Betriebsbeauftragten für Abfall (BBA bzw. Abfallbeauftragte) laufen Mitte 2019 aufgrund der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) von 2017 folgende Übergangsfristen ab (gemäß § 10 AbfBeauftrV):
Unser Seminarprogramm bietet Abhilfe:
Sie können kein passendes Seminar finden?
Wenden Sie sich bitte an Fr. Klamann-Schilling Tel.: +49 (0)234 33385658 oder
.
Die Neufassung der „Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung – GGAV 2002)“ berücksichtigt:
Detaillierte Informationen finden Sie in dieser PDF.
Bekanntgabe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGV-SEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB-, Stand April 2019.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter www.bmvi.de (PDF).
Neue Ausnahmeregelung 20 GGAV, die die getrennte Schadstofferfassung zwischen Hausmüll und gefährlichen Abfällen regeln soll. Diese Ausnahmeregelung ist neben Transporte aus Schadstoffsammlungen auch auf die Entsorgung verpackter Abfälle aus Kleingewerbe, Universitäten, Schulen, Laboratorien, Gewerbe- und Industriebetriebe.
Die ausführliche Zusammenstellung des BDE finden Sie hier als PDF-Datei.
Trotz der Sommerferien konnten sich die Referenten der Erfahrungsaustauschgruppe Gefahrgutbeauftragte über ein volles Haus freuen.
Bernhard Jäger, Gefahrgutjäger Bochum, referierte über die „Notwendigkeit der Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten“. Neben den gesetzlichen Vorgaben, spickte er seinen Vortrag mit vielen Beispielen aus der Praxis. Er machte deutlich, dass das Thema Gefahrgut nicht nur in den Gefahrgutgesetzen geregelt wird, sondern durch eine Vielzahl anderer Gesetze, die man bei dem Thema erst mal gar nicht bedenken würde. Auch das Thema Ausnahmen greift Jäger auf und erklärt, wieso die meisten dieser Ausnahmen so speziell sind, dass es im Normalfall sicherer ist, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, statt Gründe zu suchen, wieso man das nicht müsste.
Im Anschluss gibt der Vorsitzende der Erfa-Gruppe Folgert Linke, Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG Iserlohn, einen kurzen Überblick darüber, welche Änderungen sich in der GGAV und der GGSVEB nach Veröffentlichung der ADR 2019 Anfang des Jahres ergeben haben. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf das Thema der doppelt kodierten Verpackungen.
Interessierte finden die Vorträge auf unserer Homepage www.sihk.de im Dokumentenbereich 3747018.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Duldungsregelung bis 30.06.2019 vorgesehen und diese ab 01.07.2019 verlängert.
Die ausführlichen Informationen des BDE finden Sie in dieser PDF.
Zitat des BMVI: „Soweit Verpackungen eine Doppelkennzeichnung als Kiste aus Stahl (4A) und als metallener IBC (11A) tragen, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des
OWiG), wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass im Rahmen der aktuellen Beförderung eine regelkonforme Verwendung als Kiste oder als IBC erfolgt.“
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Gudula Schwan
Bonn, den 01. Juli 2019
G 16/3642.20/2019-4
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt VkBl. 2019 S. 510
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Die Bekanntmachung als PDF.
Irland unterzeichnet diese Vereinbarung über Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen im Straßenverkehr nach Deutschland und weiteren Unterzeichnern (Belgien). Weitere Informationen des BMVI zur M319 finden Sie in dieser PDF.
Hier die drei aktuellen BMVI-Bekanntmachungen zu der o. g. Vereinbarung M318:
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Silvia Prinz
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt VkBl. 15/2019 S. 531-533
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund.
Neu im Programm der GEFAHRGUTJÄGER GmbH ist der Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“. Startschuss ist im Januar 2020.
Fr. Klamann-Schilling Tel.:
Am 27. September 2019 fand in Selm der „5. Tag der Entsorgungs-Logistik“ statt, bei dem sich die GEFAHRGUTJÄGER GmbH mit eigenen Stand/Zelt präsentierte. Ausgetragen wurde die Veranstaltung durch das WFZruhr, einen langjährigen Partner der GEFAHRGUTJÄGER GmbH.
Hier fanden zahlreiche persönliche Gespräche statt und es wurden wieder neue interessante Kontakte geknüpft.
Den Stand betreuten dieses Mal, Prokurist Hr. Diercks (mit Warnjacke, unteres Bild), Hr. Peter (oberes Bild, Mitte) und der Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH Hr. Jäger (unteres Bild links).
Die Fachkonferenz wie auch die Seminare finden im Tagungshotel FREIZEIT, Dransfelder Straße 3, 37079 Göttingen statt. Veranstalter der 13. Fachkonferenz ist die Springer Fachmedien München GmbH mit folgende Themen:
Anmeldung und weitere Infos zur Veranstaltung unter www.verkehrsrundschau.de.
Heute startet der 12-wöchige Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“ durch die „AkademieGEFAHRGUTJÄGER“.
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt, um einen hohen betreueten Ausbildungstand zu gewährleisten! Weitere Summanden sind:
Fr. Klamann-Schilling Tel.:
Ab 31.08. — 20.11.2020 startet der zweite 12-wöchige Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“ durch die „AkademieGEFAHRGUTJÄGER“ in Bochum.
Am Ersten Tag, den 31.08.2020, findet ein Einführungstag statt, bei dem das Lehrgangsprogramm und wichtige Informationen bekannt gegeben werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt, um einen hohen betreueten Ausbildungstand zu gewährleisten!
Ansprechpartnerin ist Fr. Klamann-Schilling:
Die Landesregierung NRW hat am 15.03.2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie erlassen. Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind u. a. auch alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020 einzustellen. Die Regelungen sind zunächst bis zum 19.04.2020 befristet. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Bitte beachten Sie deshalb die Streichung unserer Seminar- und Workshop-Termine bis einschließlich den 19.04.2020.
Wir nehmen unsere Arbeiten und Aufgaben bei unseren Kunden sehr ernst, jedoch ist ein persönliches Erscheinen der von Ihnen gewohnten Ansprechpartner/innen der GEFAHRGUTJÄGER GmbH nicht immer notwendig oder gewünscht.
Aus diesem Grund haben wir unsere technischen Mittel aufgerüstet und können Ihnen mit Skype und Microsoft TEAMs auch mit Videokonferenzen zur Verfügung stehen.
Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gegen die Verbreitung des Corona-Virus (Covid-19) besagt, dass Angebote von Bildungseinrichtungen vorerst vom 15.03.-19.04.2020 nicht stattfinden dürfen.
So können ADR-Bescheinigungen und Bescheinigungen von Gefahrgutbeauftragten u. U. nicht rechtzeitig verlängert werden können. Die EU hat hierzu eine Multilaterale Sondervereinbarung M 324 erlassen (PDF). Darin wird geregelt, dass alle Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 01.03.2020 und 01.11.2020 auslaufen, bis zum 30.11.2020 ihre Gültigkeit behalten.
Die Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern werden verlängert, wenn vor dem 01.12.2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und eine bestandene Prüfung nachgewiesen werden.
Die Regelung gilt ab sofort und europaweit. Eine deutsche Duldungsregelung ist nicht mehr nötig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bundesländer und Kontrollbehörden hiervon unterrichtet.
Das vollständige Multilaterale Abkommen M025 als PDF.
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2020 als PDF
Im Live-Stream bieten wir unseren Kunden jetzt Online-Trainings an.
Jedes Online-Training findet in Präsenzform und im Live-Stream statt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt bekannt, dass Hygieneprodukte (z. B. Desinfektionsmittel) und medizinische Produkte, die als Gefahrgut der Verpackungsgruppen II und III klassifiziert sind und zur Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie gemäß der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden und hierbei die nachstehenden aufgeführten Verstöße vorliegen, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieser Verstöße als Ordnungswidrigkeiten (§ 47 Absatz 1 des OWiG).
Die vollständige Duldungsregelung als PDF-Datei.
Im Januar 2020 begann in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER der deutschlandweit erste Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
In diesem 12-wöchigen Zertifikatslehrgang wurden in Vollzeit die Grundlagen der chemisch-physikalischen Qualifizierungsmerkmale, Laborpraktika und Beschreibungen der Abfallzusammensetzungen sowie der Identifizierung von angelieferten Abfällen (hinsichtlich ihres Reaktionsverhaltens) konzeptionell vermittelt.
Die GEFAHRGUTJÄGER GmbH und die IHK Mittleres Ruhrgebiet wünschen allen Beteiligten mit den erworbenen Kenntnissen und dem erlernten chemischen Fachwissen gemäß TRGS 520 einen erfolgreichen Start in ihre neue innerbetriebliche Aufgabe.
Mit den sehr guten Erfahrungen den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Veranstalter erlebt haben, freuen sich die AkademieGEFAHRGUTJÄGER und die IHK Mittleres Ruhrgebiet auf den zweiten Zertifikatslehrgang im Herbst 2020.
Weitere Informationen zum zweiten Zertifikatslehrgang 2020.
Die Laborprakitika — noch durchgeführt vor der Corona-Pandemie — wurden in anerkannten Laboren innerhalb Bochums durchgeführt und stießen bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf großes Interesse:
Die gesamte PSA-Ausrüstung wurde durch die GEFAHRGUTJÄGER GmbH gestellt und verblieb nach Lehrgangsabschluss bei den Dozenten und Teilnehmern.
Im April 2020 fand das 1. Online-Training in Präsenzform statt und wurde erfolgreich beendet. Anstoß für diese neue Schulungsform ist die Corona-Pandemie. Alle Teilnehmer/innen waren mit der Umsetzung der Online-Präsenzschulung sehr zufrieden.
Weitere Informationen zu unseren Online-Präsenzschulungen finden Sie im Menü Online-Training.
Für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und Seeverkehr bieten wir neue Zusatztermine an:
Weitere Seminarinfos und die Anmeldung finden Sie hier.
Für folgende Online-Trainings (Online-Präsenzschulungen bieten wir neue Zusatztermine an:
Im Januar 2020 begann in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER der deutschlandweit erste Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
Lesen Sie dazu die Pressestimme (PDF) der beteiligten IHK Mittleres Ruhrgebiet.
Am 31.08.2020 begann in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER der deutschlandweit zweite Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
Termine für 2021 finden Sie im Menü TRGS 520 Q.
Sehr informativ ist auch die Pressestimme (PDF) der beteiligten IHK Mittleres Ruhrgebiet zum Abschluss des deutschlandweit ersten Zertifikatslehrgangs im Juli 2020.
Für folgende Online-Trainings (Online-Präsenzschulungen bieten wir neue Zusatztermine an:
Auch im neuen Jahr 2021 starten wieder zwei Zertifikatslehrgänge „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“ durch die „AkademieGEFAHRGUTJÄGER“ in Bochum.
Am jeweils ersten Tag, den 12.02. und 30.08.2021, findet ein Einführungstag statt, bei dem das Lehrgangsprogramm und wichtige Informationen bekannt gegeben werden.
Frühjahr 2021:
Montag 15.02.2021 — Freitag 26.03.2021 und
Montag 12.04.2021 — Freitag 21.05.2021
Herbst 2021:
Dienstag 31.08.2021 — Freitag 08.10.2021 und
Montag 25.10.2021 — Freitag 03.12.2021
Deshalb: rechtzeitig unseren Zertifikatslehrgang buchen und den Antrag für jede/n Teilnehmerin/Teilnehmer bei der zuständigen Arbeitsagentur/dem Jobcenter stellen!
Ansprechpartnerin ist Fr. Klamann-Schilling:
Die EU hat bedingt durch die Corona-Pandemie 2020 eine Multilaterale Sondervereinbarung M324 erlassen. Diese wurde nun durch die M330 fortgesetzt. Darin wird geregelt, dass alle Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 01.03.2020 und 01.02.2021 auslaufen bzw. auslaufen werden, bis zum 28.02.2021 ihre Gültigkeit behalten.
Die Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern werden verlängert, wenn vor dem 01.03.2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und eine bestandene Prüfung nachgewiesen wurden.
Nach Irland, der Slowakei, Frankreich und Tschechien hat nun auch Deutschland die M330 gezeichnet. Es ist zu erwarten, dass weitere Staaten der Vereinbarung beitreten. Das vollständige Multilaterale Abkommen M330 als PDF (englisch).
Im August 2020 begann in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER der deutschlandweit 2. Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
Hier einige Impressionen, unter Corona-Pandemie-Bedingungen:
Zertifikatslehrgang: Praxistag im Labor 06.11.2020
Obere Reihe: Teilnehmerin/Teilnehmer
Untere Reihe Mitte: IHK-Weiterbildner A. Feist-Lorenz (IHK Mittleres Ruhrgebiet); Links: Dozent Dipl.-Bio. D. Peter, Rechts: Geschäftsführer B. Jäger (beide GEFAHRGUTJÄGER GmbH)
Die von Frankreich am 3. November 2020 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M331 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 ist am 1 . Dezember 2020 von Deutschland gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die ADA-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse www.unece.org abgerufen werden.
Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend als deutsche Übersetzung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Rebecca Niebusch
Bonn, den 02. Dezember 2020 G 16/3642.40/331
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 1-2021, S. 6 ff
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Das bedeutet, dass alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß ADR, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig bleiben.
Die Vereinbarung M334 als PDF-Datei.
(1) Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2-2-8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2. 7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Das bedeutet, dass alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß ADR, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig bleiben.
Die Vereinbarung M333 als PDF-Datei.
Der Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH, Bernhard Jäger, verfasste in der Fachzeitschrift „gefährlicheabfälle 2020“ den Artikel „Chefsache, Delegieren, Auslagern?“. Er geht der Frage nach, wie mit in Betrieben mit anfallenden, gefährlichen Abfällen umzugehen ist und wer letztendlich die Verantwortung für dessen korrekte Beförderung trägt.
Hr. Jäger bezieht im Artikel zu folgenden Themen Stellung: Nutzen der Sicherheitsdatenblätter, Klassifizierung nach ADR und Verantwortlichkeiten.
Sie können den gesamten Artikel als PDF-Datei lesen.
Mit freundlicher Genehmigung aus
„gefährlicheabfälle 2020“, S. 24 - 26
Storck Verlag Hamburg
Neuhöfer Str. 23
21107 Hamburg
Im neuen BDE-Praxisleitfaden (Stand Februar 2021) finden Sie aktuelle Informationen zum Umgang mit Lithiumbatterien und -zellen (auch in Elektroaltgeräten) und zu Sammlung, Verpackung und Transport gemäß ADR (PDF).
Verwendung von Fässern beim Transport von Lithiumbatterien (UN 3090, UN 3091, UN 3480 und UN 3481) entgegen Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR/RID.
Sie können den gesamten Artikel als PDF-Datei lesen.
Die Bekanntmachung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Gudula Schwan
Bonn, den 03. Dezember 2020 G 16/3642.20/2019-4
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 24-2020, S. 847
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
BMVI-Bekanntgabe der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen — RSEB.
Sie können den gesamten Artikel als PDF-Datei lesen.
Die Bekanntmachung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Gudula Schwan
Bonn, den 15. April 2021 G 16/3642.71/2021-3
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 7-2021, S. 375
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Im neuen BDE-Praxisleitfaden (Stand April 2021, PDF) finden Sie aktuelle Informationen zur „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der Ausnahme 20 GGAV“. Dieser wurde an die Vorschriften des neuen, am 1.1.21 in Kraft getretenen ADR 2021 angepasst. Ab 30.6.21 (nach 6-monatiger Übergangsfrist) gelten diese Regelungen dann auch in Deutschland.
Im Mai 2021 endete unter Corona-Bedingungen in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER der deutschlandweit einzige Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
Die Teilnehmer mit Ihren IHK-Zertifikaten und dem verantwortlichen Dozenten
Dipl. Biol. Dirk Peter (dritter von links)
Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß ADR, die spätestens am Stichtag 1. September 2021 ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden. Voraussetzungen dafür sind, wenn bis zum 30. September 2021 die Auffrischungsschulung inkl. bestandener Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen bzw. die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte (Straße, Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt) absolviert wurden.
Hier gelangen Sie zu den dafür benötigten Seminaren:
Im Jahr 2022 startet die nunmehr fünfte Veranstaltung bzw. der Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“ durch die „AkademieGEFAHRGUTJÄGER“ in Bochum. Flyer zum Zertifikatslehrgang (PDF)
Am ersten Tag, den 07.03.2022, findet ein Einführungstag statt, bei dem das Lehrgangsprogramm und wichtige Informationen bekannt gegeben werden.
Der Lehrgang selbst teilt sich durch die Osterferien in zwei Blöcke auf:
Deshalb: rechtzeitig unseren Zertifikatslehrgang buchen und den Antrag für jede/n Teilnehmerin/Teilnehmer bei der zuständigen Arbeitsagentur/dem Jobcenter stellen!
Ansprechpartnerin ist Fr. Klamann-Schilling:
In den selben Räumlichkeiten in Bochum-Hofstede finden nach Abschluss des Zertifikatslehrganges folgende Seminare statt:
Im September 2021 begann in Bochum bei der AkademieGEFAHRGUTJÄGER schon zum vierten Mal der deutschlandweit einzige Zertifikatslehrgang „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK)“.
Unterrichtsstoff im 4. Zertifikatslehrgang 2021: Ablaufplan zur Identifizierung von Substanzen
Gruppenarbeit
Letzter Test vor der Prüfung
Laborpraxis
Geschäftsführer Bernhard Jäger (o. li.) mit den TeilnehmerInnen des 4. Zertifikatslehrgangs 2021
Der Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH, Bernhard Jäger, verfasste im Magazin d... mehr
Im Jahr 2022 startet die 6. Veranstaltung bzw. der... mehr
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab sofort zwei Gefahrgutbeauftragte... mehr
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab sofort zwei Fachkräfte für... mehr